Valve verliert Lootbox-Klage in Österreich
Das dritte Bundesland in Österreich legt Lootboxen den Riegel vor: In der Steiermark muss Valve über 14.000 Euro für Weapon Cases in "Counter-Strike" zurückzahlen. Die Sieger im Verfahren waren erneut Padronus und Salburg, die bereits in Kärnten und Wien gegen EA und Sony erfolgreich waren.
Erst in Kärnten, dann in Wien, nun in der Steiermark: Der Prozessfinanzierer Padronus hat erneut ein Gerichtsverfahren gegen einen Gaminganbieter für einen Mandanten gewonnen, der Geld aus Lootbox-Käufen eingeklagt hat. Dieses Mal nicht gegen EA und Sony, sondern gegen Valve: Der Steam-Besitzer muss €14.096,58 an den Mandanten zurückzahlen, der diese in "Counter-Strike" für Weapon Cases ausgegeben hatte. Am Prozess beteiligt war wie bei den anderen beiden erfolgreichen Klagen die Kanzlei Salburg. Die Klage ist Teil des Sammelverfahrens gegen Lootbox-Verkäufer, das Padronus in Österreich aktuell finanziert.
"Es handelt sich um das erste Lootbox-Urteil im gesamten deutschsprachigen Raum betreffend Counter-Strike. Die Valve Corporation ist nach den Spielebetreibern von FIFA somit nun der zweite Videospielanbieter, der nachgewiesenermaßen illegales Glücksspiel in Österreich anbietet", kommentiert der Geschäftsführer von Padronus, Richard Eibl, das Urteil. "Laut diversen Studien generiert Valve circa eine Milliarde Umsatz durch Counter-Strike-Lootboxen. Der österreichische Marktanteil davon ist nicht unbeträchtlich, da Österreicher im internationalen Vergleich sehr glücksspielaffin sind. Aufgrund des Urteils sind daher dutzende Millionen Euro an jährlichem Umsatz für Valve gefährdet", so Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, außerdem handelt es sich um die erste Instanz. Valve kann also noch Berufung einlegen. Eibl ist sich jedoch sicher: "Der rechtliche Kampf um Lootboxen ist vorbei und gewonnen. Das Urteil ist das Ende für Lootboxen in Österreich. Selbst wenn die Valve Corporation Berufung einlegt, wovon wir nicht ausgehen, stehen ihre Chancen extrem schlecht, denn wir haben bereits in zweiter Instanz in der selben Rechtsfrage gegen Electronic Arts und Sony gewonnen."
Jurist Michael Linhard von der Kanzlei Salburg kommentiert das Urteil wie folgt: "Die aktuellen Gerichtsentscheidungen zu Lootboxen zeigen, dass das österreichische Glückspielgesetz Lootboxen immer schon umfasst hat. Eine eigene Adaptierung für Lootboxen, wie derzeit von manchen Parteien im Nationalrat gefordert, scheint daher nicht notwendig zu sein. Nachdem Spielehersteller jahrelang dieses bedenkliche Monetarisierungssystem an die Spitze treiben konnten und die Politik lange Zeit nur untätig zugeschaut hat, schiebt jetzt die österreichische Justiz diesen Praktiken einen Riegel vor. Wieder einmal zeigen die österreichischen Gerichte eindrucksvoll, dass sie die geltenden Gesetze exakt auf moderne Entwicklungen anwenden können."
Auch Rechtsanwältin Katharina Kraemer, ebenfalls von der Kanzlei Salburg, zeigt sich erleichtert: "Die jüngste Entscheidung, dass es sich bei Lootboxen um Glücksspiel handelt, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz im Bereich der Videospiele. Das Urteil reflektiert mögliche Bedenken hinsichtlich Glücksspielelementen und hebt die Notwendigkeit hervor, Spieler, insbesondere Minderjährige, vor potenziellen Risiken zu schützen."