Wer hierzulande auf Messen ausstellt, muss sich an das deutsche Jugendschutzrecht halten. Wer sich nicht auskennt, kann böse überrascht werden. Marek Brunner von der USK erklärt im Interview, wie Aussteller ihre Stände vor Messe­start prüfen lassen können, was es braucht – und wer das nicht tun muss.

GamesMarkt: Prüft ihr alle Messen mit Gamesausstellern in Deutschland, wie die Polaris, caggtus, die eher nur peripher Games behandelnde Dokomi und natürlich die gamescom, jeweils nach denselben Gesichtspunkten?

Marek Brunner: Generell gelten bei allen Messen, zu denen Kinder und Jugendliche Zutritt haben, die Bestimmungen des deutschen Jugendschutzgesetzes. Ganz grundsätzlich dürfen dabei nur Spiele oder Videomaterial mit einer Altersfreigabe von „USK 0“ oder „USK 6“ öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Aussteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Stände und Präsentationen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzgesetzes entsprechen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird während der Messetage von den lokalen zuständigen Ordnungsbehörden überwacht. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit Bußgeldern oder gar der Schließung des betroffenen Standes geahndet werden.

Für die Messen wie die MAG-C, Polaris, gamescom oder Dreamhack gibt es unterschiedliche Jugendschutzkonzepte und es können spe­zielle Vereinbarungen mit den ört­lichen Behörden getroffen werden. Bei den erwähnten Messen ist es beispielsweise erlaubt, Inhalte mit einer „USK 12“-Freigabe öffentlich zu zeigen, wenn auch unter Zwölfjährige die USK-12-Spiele natürlich nicht selbst spielen dürfen. Bei diesen Messen kommen die Besucher:innen gezielt zu einem Gamesevent und bei Kindern bis zwölf Jahren ist eine elterliche Begleitung dabei, das gibt etwas mehr Spielraum.

Wie läuft die Bewertung der Messeauftritte zeitlich und organisatorisch ab? Wenden sich die Aussteller:innen direkt an euch oder organisiert die Messe einen Kanal für sie?

In der Regel erhalten Messeaussteller mit den Ausstellerunterlagen alle notwendigen Informationen zu den Jugendschutzbestimmungen. Erst­aussteller werden besonders sensi­bilisiert und erhalten zusätzliche Hinweise. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) arbeitet eng mit den Veranstaltern zusammen, um sicherzustellen, dass alle Aussteller Zugang zu diesen Informationen haben. Ge­rade in den Monaten vor den Messen intensivieren wir die Zusammenarbeit. Bei großen Events wie der games­com versenden wir als USK außerdem E-Mail-Benachrichtigungen an alle Aussteller, die in den letzten Jahren teilgenommen haben. Darüber hinaus bieten wir auf unserer Web­seite eine zentrale Messeseite mit allen allgemein wichtigen Hinweisen für Aussteller an. Für die games­com als größtes Event der Gaming-Community haben wir eine eigene Seite eingerichtet, die von vielen Ausstellern besucht wird und alles Wissenswerte zusammenfasst. Auch den Veranstaltern kommt eine große Rolle zu: Über Mails, Ticker und Deadline-Checklisten erinnern sie die Aussteller an ihre Pflichten. Dennoch ist eine Mitwirkung und organisatorische Priorisierung der Aussteller entscheidend, um entsprechende Kennzeichen zu erhalten. Es liegt an ihnen, die Informationen zu nutzen und sich recht­zeitig an die USK zu wenden, um konform auf der Messe aufzutreten und nicht von strengen Sank­tionen vor Ort betroffen zu sein.

Werden nur die gezeigten Games auf den Ständen bewertet oder auch noch andere Faktoren?

Als Selbstkontrolle der Gamesbranche liegt unsere Hauptaufgabe in der Prüfung aller auf der Messe präsentierten Inhalte wie beispielsweise Trailer, Spiele und Demos. Wir unterstützen aber auch bei allen Fragen des Jugendschutzes wie beispielsweise bei der Standgestaltung oder der Auswahl des Artworks auf der Veranstaltung.

Müssen alle Stände/Games auf der Messe geprüft werden?

Nein. Bekannte Spiele und Show­cases, die bereits seit Jahren eine USK-Alterskennzeichnung haben, müssen nicht erneut geprüft werden. Auch Stände ohne Spiele oder solche, an denen nur Trailer für Hardware oder Corporate Identity gezeigt werden, müssen nicht geprüft werden. Bietet ein Aussteller Spiele an, die sich gezielt nur an Erwachsene richten, müssen die Inhalte ebenfalls nicht der USK zur Prüfung vorgelegt werden. Nach dem Jugendschutzgesetz bleibt das Spiel dann ungekennzeichnet und darf ohnehin nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. In der Praxis bedeutet dies, dass bereits durch die Standgestaltung dafür gesorgt werden muss, dass diese Inhalte von Minderjährigen nicht wahrgenommen werden können, wie etwas durch abgetrennte Räume, abgewandte Monitore und Sichtschutzwände. Zusätzlich ist in diesen Fällen eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal des Aus­stellers zu gewährleisten. Diese Spiele dürfen dann kein USK-18-Rating tragen, sondern nur eine generische 18+ oder den Hinweis tragen „adults only“. In diesen Fällen besteht jedoch auch keinerlei Indizierungsschutz, der über eine USK-Altersfreigabe gemäß JuSchG hingegen vermittelt wird.

Wie läuft die Prüfung von Gemeinschaftsständen, beispielsweise der Indie Arena Booth auf der gamescom, ab, reichen diese gesammelt zur Prüfung ein?

In der Regel gibt es eine Kontakt­person, die alle Informationen zu den Prüftiteln sammelt. Anschließend erhalten wir diese Liste und den Zugang zu sämtlichen Materialien, inklusive Keys usw. Wenn alles den Anforderungen entspricht, wird eine einheitliche Altersfreigabe für den gesamten Stand vergeben. Die Anbieter haben auch die Möglichkeit, wie bei den Indie-Arenen üblich, die Titel nach Alter zu gruppieren. So können beispielsweise Spiele mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren eine eigene Kategorie bilden. Spiele mit einer USK-6-Freigabe müssen somit nicht unter der höheren Bewertung des gesamten Standes „leiden“.

Wie kontrolliert ihr während einer Messe?

Die Einhaltung der Bestimmungen wird während der Messetage von den örtlichen Ordnungsbehörden überwacht, bei der gamescom ist es beispielsweise das Ordnungsamt der Stadt Köln. Als USK arbeiten wir mit dem zuständigen Ordnungsamt eng zusammen. Am Eröffnungstag der Messe gibt es einen gemeinsamen Rundgang. Hier schauen wir uns alle Stände an und prüfen, ob alle Inhalte korrekt gekennzeichnet sind und ob tatsächlich nur Inhalte zugänglich sind, die auch freigegeben wurden.

Was passiert, wenn sich während der Messe ein nicht zuvor geprüfter Stand als nicht jugendfrei herausstellt? Stuft ihr ihn vor Ort ein?

Auf der Messe selbst stufen wir nichts mehr ein. Dieser Prozess ist zu komplex. Vor Ort haben wir weder die Gremien noch die Zeit dafür. Stände und Spiele, die keine Ratings haben, müssen sich den Gesetzen für nicht gekennzeichnete Spiele unterwerfen. Das bedeutet, dass sie für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

Womit gab es auf vergangenen Messen Probleme bei den Aussteller:innen, die ihren Auftritt nicht im Vorhinein haben prüfen lassen?

Die meisten Probleme treten vor allem bei internationalen Erstausstellern auf, die die deutschen Jugendschutzbestimmungen nicht aus­rei­chend kennen oder berücksichtigen. Bezogen auf die gamescom arbeiten wir aus diesem Grund derzeit gemeinsam mit der Koelnmesse daran, wie wir diese Aussteller noch besser mit allen relevanten Informationen erreichen können.

Was empfehlt ihr Aussteller:innen, die sichergehen wollen, dass ihr nächster Messeauftritt nicht erst ab 18 freigegeben ist?

Es gibt Aussteller, die ein 18er-Rating für das nächste Horrorspiel wollen — hier sind also ohnehin keine Jüngeren am Stand erwünscht. Für alle anderen gilt: Inhalte rechtzeitig bei der USK zur Prüfung einreichen. Bei Unklarheiten ist die USK natürlich immer als Ansprechpartnerin zu erreichen.

Zusätzliche Infoseiten für Aussteller:

Allgemeine Messe & Veranstaltungen

Gamescom

Ansprechpartner:innen

Marek Brunner (Leiter Testbereich & IARC) und Lara Schulze (Testbereich): testbereich@usk.de

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Written by

Pascal Wagner
Pascal Wagner is Chief of Relations of GamesMarket and Senior Editor specialised in indie studios, politics, funding and academic coverage.
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By Pascal Wagner 2 min read